Startseite · Artikel · HessenCam · Weg der Erinnerung · Adventskalender · WebLinks · MySpace · YouTube · Twitter · Heimatlos · Ramadankalender · Über uns...
Navigation
Startseite
Artikel
HessenCam
Weg der Erinnerung
Adventskalender
Downloads
Diskussionsforum
WebLinks
MySpace
YouTube
Twitter
Schulen in die Innenstadt
OnlineRadios
Heimatlos
FAQ
Suche
Ramadankalender
Kontakt
Über uns...
Benutzer Online
Gäste Online: 1
Keine Mitglieder Online

Registrierte Mitglieder: 616
Neustes Mitglied: bookytutboype
Forum Themen
Neuste Themen
adipex p without pre...
DJ-Workshop und Kurs...
Soziales Engagement ...
Neue Geschäfte
Das Jugendnetz Wetzlar
Heißeste Themen
Nix los.. [6]
Das Jugendnetz We... [4]
Neue Geschäfte [3]
Tanz-kultur pres:... [3]
Schule in die Inn... [2]
Weitere Neuregelungen für Geduldete greifen zu kurz

PRO ASYL   Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge e.V.

 
Presseerklärung  
27. August 2008
 
 
Geplante Neuregelungen der Arbeitsmigration
Härtefallkommissionen können nun auf Dauer arbeiten
PRO ASYL: Weitere Neuregelungen für Geduldete greifen zu kurz
 

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf für ein Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz beschlossen. PRO ASYL begrüßt die darin enthaltene Entfristung der Härtefallregelung (§ 23 a AufenthG). PRO ASYL hatte sich dafür eingesetzt, der Arbeit der Härtefallkommissionen eine dauerhafte Grundlage über das Jahr 2009 hinaus zu geben. Dies ist jetzt geschehen. Die weiteren geplanten Neuregelungen greifen, soweit sie Menschen mit Duldung betreffen, zu kurz.
 
Für beruflich qualifizierte Geduldete soll es künftig die Möglichkeit geben, zum Zwecke der Beschäftigung eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Die Voraussetzungen sind allerdings so restriktiv gestaltet, dass vermutlich nicht einmal das erklärte gesetzgeberische Ziel, aus der Gruppe der Geduldeten die qualifizierten Fachkräfte abzuschöpfen, erreicht werden kann.
 
Geduldete müssen entweder aufgrund einer mindestens dreijährigen Ausbildung einen anerkannten Berufsausbildungsabschluss oder einen Hochschulabschluss erlangt haben bzw. als Hochschulabsolvent mit anerkanntem Studienabschluss zwei Jahre in einem ihrer Qualifikation entsprechenden Beruf gearbeitet haben. Auch Fachkräfte, die zwei Jahre lang in einem Beruf gearbeitet haben, der eine dreijährige Ausbildung voraussetzt, sind theoretisch begünstigt. Die Zahl der Geduldeten, die von dem neuen Weg zur Aufenthaltserlaubnis profitieren könnten, dürfte allerdings extrem klein sein. Denn Geduldete wurden bislang mit arbeitserlaubnis- und leistungsrechtlichen Hindernissen faktisch an der Aufnahme von Arbeit und Ausbildung gehindert.
 
Die Regelung wirkt absurd: Jahrelang hat man Geduldete mit allen Restriktionen von Arbeit, Ausbildung und Studium abgehalten – jetzt sollen diejenigen, die es trotz alledem geschafft haben, diese Hindernisse zu überwinden oder zu umgehen, als qualifizierte Kräfte einen Aufenthalt erhalten.
 
Der Entwurf des Arbeitsmigrationssteuerungsgesetzes hätte anstelle seiner einseitigen Konzentration auf die Interessenlage der deutschen Wirtschaft auch Gelegenheit geboten, die Härten der Bleiberechtsregelung abzumildern. Es zeichnet sich immer deutlicher ab, dass z.B. alte und kranke Menschen keine Chance haben werden, deren Voraussetzungen zu erfüllen.
 
gez. Bernd Mesovic
Referent
Kommentare
Es wurden keine Kommentare geschrieben.
Kommentar schreiben
Bitte einloggen, um einen Kommentar zu schreiben.
Bewertung
Die Bewertung ist nur für Mitglieder verfügbar.

Bitte loggen Sie sich ein oder registrieren Sie sich, um abzustimmen.

Keine Bewertung eingesandt.
Login
Username

Passwort



Noch kein Mitglied?
Klicke hier um dich zu registrieren.

Passwort vergessen?
Fordere Hier ein neues an
UMFRAGE
Sollte man die NPD verbieten?

ja
nein


Umfrage-Archiv
Letzer Artikel
Offener Brief an die...
„Blut muss fließe...
Neonazis in Hessen e...
Gesicht zeigen für ...
CDU kann auch anders...