PRO ASYL Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge e.V. Presseerklärung 27. August 2008 Geplante Neuregelungen der Arbeitsmigration Härtefallkommissionen können nun auf Dauer arbeiten PRO ASYL: Weitere Neuregelungen für Geduldete greifen zu kurz Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf für ein Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz beschlossen. PRO ASYL begrüßt die darin enthaltene Entfristung der Härtefallregelung (§ 23 a AufenthG). PRO ASYL hatte sich dafür eingesetzt, der Arbeit der Härtefallkommissionen eine dauerhafte Grundlage über das Jahr 2009 hinaus zu geben. Dies ist jetzt geschehen. Die weiteren geplanten Neuregelungen greifen, soweit sie Menschen mit Duldung betreffen, zu kurz. Für beruflich qualifizierte Geduldete soll es künftig die Möglichkeit geben, zum Zwecke der Beschäftigung eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Die Voraussetzungen sind allerdings so restriktiv gestaltet, dass vermutlich nicht einmal das erklärte gesetzgeberische Ziel, aus der Gruppe der Geduldeten die qualifizierten Fachkräfte abzuschöpfen, erreicht werden kann. Geduldete müssen entweder aufgrund einer mindestens dreijährigen Ausbildung einen anerkannten Berufsausbildungsabschluss oder einen Hochschulabschluss erlangt haben bzw. als Hochschulabsolvent mit anerkanntem Studienabschluss zwei Jahre in einem ihrer Qualifikation entsprechenden Beruf gearbeitet haben. Auch Fachkräfte, die zwei Jahre lang in einem Beruf gearbeitet haben, der eine dreijährige Ausbildung voraussetzt, sind theoretisch begünstigt. Die Zahl der Geduldeten, die von dem neuen Weg zur Aufenthaltserlaubnis profitieren könnten, dürfte allerdings extrem klein sein. Denn Geduldete wurden bislang mit arbeitserlaubnis- und leistungsrechtlichen Hindernissen faktisch an der Aufnahme von Arbeit und Ausbildung gehindert. Die Regelung wirkt absurd: Jahrelang hat man Geduldete mit allen Restriktionen von Arbeit, Ausbildung und Studium abgehalten – jetzt sollen diejenigen, die es trotz alledem geschafft haben, diese Hindernisse zu überwinden oder zu umgehen, als qualifizierte Kräfte einen Aufenthalt erhalten. Der Entwurf des Arbeitsmigrationssteuerungsgesetzes hätte anstelle seiner einseitigen Konzentration auf die Interessenlage der deutschen Wirtschaft auch Gelegenheit geboten, die Härten der Bleiberechtsregelung abzumildern. Es zeichnet sich immer deutlicher ab, dass z.B. alte und kranke Menschen keine Chance haben werden, deren Voraussetzungen zu erfüllen. gez. Bernd Mesovic Referent
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