Kein Abschiebeschutz für Tschetschenen Richter: Sicherheitslage und allgemeine Lebenssituation haben sich maßgeblich verändert KASSEL (dpa) Für Tschetschenen kann in Deutschland nach einem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes kein genereller Abschiebeschutz gelten. Nach einem Urteil der Kasseler Richter von gestern können Flüchtlinge aus der zu Russland zählenden autonomen Republik "ohne Gefahr für Leib und Leben in ihr Heimatland zurückkehren". Ausnahmen könne es nur geben, wenn es eine "tatsächliche oder unterstellte Einbindung" in die Truppe des Separatistenführers Aslan Maschadow gegeben habe. Der Senat sah "keine stichhaltigen Gründe", dass in der Region Menschen nur deshalb verfolgt werden, weil sie Tschetschenen sind (Az.: 3 UE 191/07.A). Damit änderten die höchsten Verwaltungsrichter Hessens eine eigene Entscheidung: Vor zwei Jahren hatten sie noch für eine heute 45 Jahre alte Mutter und ihre 15 und 17 Jahre alten Söhne entschieden. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte die Entscheidung verworfen, weil die Urteilsbegründung nicht ausreichend gewesen sei. Vor der ersten Entscheidung waren die Kasseler Richter der Ansicht, dass "Leben und Freiheit allein wegen ihrer Zugehörigkeit zur Gruppe ethnischer Tschetschenen unmittelbar durch staatliche Stellen bedroht" sei. Mittlerweile habe sich die Sicherheitslage und die allgemeine Lebenssituation in Tschetschenien jedoch "maßgeblich verändert". Wegen der "grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache" ließen die Kasseler Richter aber einen neuerlichen Gang nach Leipzig ausdrücklich zu. Die Frau, die gegen die Abschiebung geklagt hatte, lebt seit sechs Jahren in der Nähe von Offenbach und hat eine Teilzeitstelle als Küchenhilfe. Ihre 15 und 17 Jahre alten Söhne besuchen deutsche Schulen. Sie argumentierte, dass es ihr als alleinerziehender Mutter unmöglich sei, ein Leben in Tschetschenien aufzubauen. Zudem könnten die Söhne zwar perfekt Deutsch, aber kaum noch ihre Muttersprache. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge berief sich hingegen auf Angaben des Bundesaußenministeriums. Demnach habe sich die Situation in Tschetschenien stabilisiert, und das Land werde wieder aufgebaut. Zudem habe die Frau mit Russland eine "inländische Fluchtalternative". „Allgemeine Zeitung“ (Bad Kreuznach), 22.02.2008 http://www.az-badkreuznach.de/rhein-main/objekt.php3?artikel_id=3171717
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