Presseerklärung Kassel, den 09. Mai 2008 Wiedereinführung des „innerdeutschen Transitvisums“ Im Regierungsbezirk Kassel gilt für die Durchbeförderung von ausländischen Flüchtlingen durch Niedersachsen ab sofort die Visumspflicht! Jährlich einmal - und dies bereits seit 13 Jahren - veranstaltet das Regierungspräsidium Kassel das „Sattelfest“ - eine Freizeitveranstaltung, bei der die Bundesstraßen entlang der Fulda und Weser zwischen Kassel und der Gemeinde Oberweser (Landkreis Kassel) für den motorisierten Verkehr gesperrt sind, damit sich Fahrradfahrer/innen ungestört auf die Reise bei - hoffentlich - schönstem Wetter machen können. Das 14. „Sattelfest“ findet nun am Sonntag, den 18. Mai 2008, statt. Jedermann und jede Frau sind eingeladen. Wirklich? Ausgerechnet der für’s Ausländerrecht zuständige Dezernent beim Regierungspräsidium Kassel verweigert einigen ausländischen Staatsangehörigen die Teilnahme an dieser sicherlich integrationsförderlichen Veranstaltung! Er grenzt solche Menschen aus, welche sich (a) in einem Asylverfahren oder (b) in der Situation eines „geduldeten“ Aufenthalts befinden. Gleichwohl aber auch solche ausländischen Staatsangehörigen, welche nur wegen des Fehlens eines Reisepasses ihres Heimatlandes über eine Duldungsbescheinigung verfügen, ansonsten aber aus humanitären Gründen oder aufgrund einer sog. gesetzlichen Altfallregelung ein Aufenthaltsrecht haben und eigentlich zum Kreis derjenigen zählen, die sich in unsere Gesellschaft integrieren sollen und von uns integriert werden sollen, ficht ihn das anscheinend nicht an. Wem eine Duldung ausgestellt wurde, der hat zuhause zu bleiben! Gegen diese Haltung hat sich gestern die Ausländerbehörde für Stadt und Kreis Kassel ausgesprochen. Sie möchte - sofern der/die Betroffene rechtzeitig persönlich vorspricht - eine Durchfahrtgenehmigung für die Stadt Hann. Münden (Niedersachsen) erteilen. Die Ausländerbehörde meint, den Gesetzen entnommen zu haben, dass die Reise von Kassel in die Gemeinde Oberweser im Landkreis Kassel für jene ausländischen Staatsangehörigen nur dann durch die Stadt Hann. Münden hindurch führen darf, wenn hierzu eine ausländerrechtliche Genehmigung erteilt wurde. Ansonsten läge eine Ordnungswidrigkeit, bei wiederholtem Verstoß gar eine Straftat vor. In der Sitzung des städtischen Ausschusses für Sicherheit, Recht, Integration und Gleichstellung am Donnerstag, den 8. Mai 2008, im Rathaus der Stadt Kassel bekräftigte der Leiter des Ordnungsamtes jedoch seinen guten Willen, für die rechtzeitige Ausstellung von Transitvisa sorgen zu wollen. Diesen historischen Akt der Wiedereinführung des ersten „innerdeutschen Transitvisums“ seit dem Untergang der Deutschen Demokratischen Republik gilt es gebührend zu feiern! Daher haben wir weder Kosten noch Mühe gescheut und ein Formular für das neue Transitvisum entworfen. Sie finden es in den weiteren Anlagen. Das Formular wird möglicherweise im Format DIN-A-5 ausgegeben werden und ist dann doppelseitig bedruckt. Mit freundlichen Grüßen, (gez.) (Thomas Aleschewsky) Hessischer Flüchtlingsrat, Mitglied im Sprechergremium Für Ihre Rückfragen stehe ich gerne per E-Mail unter th_aleschewsky@yahoo.de0177-7140656 zur Verfügung. oder telefonisch unter
|