Tag der Menschenrechte am 10. Dezember 2009 In Zukunft vermehrt klimabedingte Zwangsmigration PRO ASYL fordert neues Schutzinstrument für Klimaflüchtlinge Aus Anlass des Tages der Menschenrechte und der Klimakonferenz in Kopenhagen fordert PRO ASYL ein neues Schutzinstrument für Klimaflüchtlinge. Notwendig ist die Entwicklung eines völkerrechtlichen Abkommens, das Menschen schützt, die vor den Folgen des Klimawandels fliehen müssen. Bestehende menschen- und flüchtlingsrechtliche Instrumente wie die Genfer Flüchtlingskonvention reichen für die Herausforderungen zukünftiger klimabedingter Migrationsprozesse nicht aus. Laut UNHCR gibt es bereits jetzt seriösen Schätzungen zufolge jährlich 20 Millionen Menschen, die wegen des Klimawandels zumindest zeitweise ihre Heimatorte verlassen müssen. Seit vielen Jahren steht hinter vielen Zwangsmigrationsprozessen der Druck ökologischer und klimawandelsbedingter Fakten. Häufige Dürren, kontinuierliche Bodendegradation und die Zunahme extremer Wetterereignisse wirken sich auf die verletzbaren Ökologien armer Länder drastisch aus. Die Konferenz von Kopenhagen braucht ein positives Ergebnis nicht nur durch eine ambitionierte Verpflichtung zur Reduktion des Ausstoßes von Treibhausgasen und Hilfszusagen der Industriestaaten zur Unterstützung von Klimaanpassungsstrategien. Selbst wenn es gelingt, mit der Begrenzung des Temperaturanstiegs auf 2 Grad die schlimmsten Auswirkungen des Klimawandels noch zu verhindern, wird es vermehrt klimabedingte Zwangsmigration geben. Die Betroffenen müssen geschützt und unterstützt werden. Aus Sicht von PRO ASYL muss beim Thema der klimabedingten Zwangsmigration das Verursacherprinzip gelten. Aufgerufen zur Unterstützung und ggf. Aufnahme der Opfer des Klimawandels sind primär diejenigen Staaten, die durch Ressourcenverbrauch und Treibhausgasproduktion am meisten zum Klimawandel beitragen. PRO ASYL fordert, dass Programme zur dauerhaften Ansiedlung von Menschen geschaffen werden, die als Opfer von durch Klimawandel verursachte Zwangsmigration nicht in die Herkunftsregionen zurückkehren können, analog zu den sog. Resettlement-Programmen, die es für Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention heute schon gibt.
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