Allgemeine Meldungen BRD
IMK in Hamburg
PRO ASYL: flüchtlingsspezifische Anliegen zur IMK
Aktionen zur IMK
Bundesregierung zu Rücknahme des Vorbehalts zur UN-Kinderrechtskonvention befragt
Keine Gesetzesänderungen nach Rücknahme des Vorbehalts zur UN-Kinderrechtskonvention beabsichtigt
Debatte im Bundestag über Bleiberecht
Bilanz der Bleiberechtsregelung
Bundesregierung sperrt sich gegen Aufnahme von Folteropfern aus Iran
Zahl der Hinrichtungen im Iran gestiegen
Bericht über Reise in den Kosovo fern der Realität
Schattenbericht Abschiebungshaft
Rechtsprechung zu Abschiebungshaft
Der freie Wille macht schuldig – Kritik am Bundesverwaltungsgericht
Flucht in die Psychiatrie
Selbstbindung des Bundesamtes in Dublin-Fällen
Hamburger Senat beantwortet Anfrage zur Residenzpflicht
Kompromiss zur bayerischen Lagerpflicht für Flüchtlinge
Internationale Meldungen und Meldungen zu Herkunftsländern
UNHCR ruft zum Schutz von somalischen Flüchtlingen auf
Mordanschläge auf Angehörige der Mandäerminderheit im Irak
Meldungen zur Flüchtlingspolitik der EU und einzelner EU-Länder
EU-Aktionsplan für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Griechenland
EU verteilt Gelder bei Resettlement
Rückübernahmeabkommen zwischen Türkei und Griechenland
5. Geburtstag von FRONTEX
Bilaterales Abkommen zwischen Spanien und Senegal
Wien: Drehkreuz für Abschiebungen aus der EU
Isländer beteiligen sich an FRONTEX-Hochsee-Patrouillen
Eurostat veröffentlicht Asylstatistiken für 2009
Gespräche zwischen EU und Libyen
FRANKREICH
UN-Komitee gegen Folter besorgt über Schicksal von Asylbewerbern
GRIECHENLAND
Aufnahmesystem für rücküberstellte Asylsuchende fehlt
Welle rassistischer Angriffe in Athen
Angriffe gegen Migranten auf Kreta
Flüchtlingsrat engagiert sich für Flüchtlinge im Hafen von Ingoumenitsa
Griechenland bittet Norwegen, keine Asylsuchenden mehr rückzuüberstellen
ÖSTERREICH
Eine Allianz der Hardliner
NEWSLETTER ITALIEN Mai 2010
zusammengestellt von Judith Gleitze, Palermo
Welcome. “Es gibt kein Zurück!”
CPT Bericht Italien: Zurückweisungen nach Libyen illegal
Zurückweisungen auf See
Libyen – die neue Mauer
Patrouillenboote für Ägypten
Staatlicher Rassismus und Übergriffe
Geschichten aus der Abschiebungshaft
Berlusconi: Punkte-System für Migranten
IMK in Hamburg
Zur Innenministerkonferenz am 27./28. Mai 2010 in Hamburg hat PRO ASYL bei zwei Pressekonferenzen in Hannover und Hamburg u.a. einen sicheren Aufenthaltsstatus für Minderheitenangehörige aus dem Kosovo und den Verzicht auf deren Abschiebung gefordert. Vorgetragen wurden die Forderungen gemeinsam mit Christian Schwarz-Schilling, ehemals Hoher Repräsentant und UN-Sonderbeauftragter für Bosnien und Herzegowina, der in dem ebenfalls von PRO ASYL mit unterstützten „Oster-Appell“ den Verzicht auf Minderheitenabschiebungen vor dem Hintergrund der historischen Verantwortung Deutschlands für die Roma fordert.
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PRO ASYL: flüchtlingsspezifische Anliegen zur IMK
Bereits im Vorfeld der Innenministerkonferenz hat PRO ASYL den Innenministern eine Reihe von flüchtlingsspezifischen AnliegenUNHCR hat aus Anlass der Innenministerkonferenz ebenfalls dieses Thema aufgegriffen und sieht es als zentral an, dass der Kinderrechtskonvention durch die Heraufsetzung des Verfahrensfähigkeitsalters auf 18 Jahre Rechnung getragen werde. übermittelt, zu denen auch die Forderung nach der Abschaffung der Residenzpflicht und die Normalisierung der Lebensverhältnisse von Asylsuchenden durch Verzicht auf die Lagerunterbringung gehört. Gefasst hat die Innenministerkonferenz am Ende nur einen Nicht-Beschluss: Man begrüßt, dass sich aus dem Bericht des Innenministers zu den Folgen der Rücknahme des deutschen Vorbehalts zur UN-Kinderrechtskonvention kein Handlungsbedarf ergibt. PRO ASYL allerdings hält sowohl eine Veränderung der bundesgesetzlichen Grundlagen wie auch praktische Schritte für nötig, mit denen die Bundesländer auch im Vorfeld die schlimmsten Missstände beseitigen können. Keinen Tag länger sollten Minderjährige in Abschiebungshaft sitzen und auch in Lagern haben unbegleitete Minderjährige nichts zu suchen.
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Aktionen zur IMK
Aus Anlass der Innenministerkonferenz fand in Hamburg vor der Ausländerbehörde eine Mahnwache statt und dazu noch eine Aktion vor dem Hotel an der Alster, in dem die Innenminister tagten: ein „Fototermin der wahren Innenminister“. Die sich als Innenminister ausgebenden Personen im Hotel selbst seien „professionelle Doubletten“, wahrscheinlich aus dem Umfeld der Hamburger Autonomen. An ihrer Stelle verkündeten die „wahren Innenminister“ draußen überraschende Beschlüsse.
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Bundesregierung zur Rücknahme des Vorbehalts zur UN-Kinderrechtskonvention befragt
In der 39. Sitzung des Bundestages am 5. Mai 2010 wurde die Bundesregierung zum Thema „Rücknahme der Erklärung der Bundesregierung Deutschland vom 6. März 1992 zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes“ befragt. Es wurde deutlich, dass die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, die sich für die Rücknahme des Vorbehaltes eingesetzt hat, zumindest auf Bundesebene keinen legislativen Handlungsbedarf zur Umsetzung sieht. Hingegen sollte den Ländern jetzt Anlass gegeben sein, ihre Praxis zu überprüfen und zu überlegen, wie das Kindeswohl stärker berücksichtigt werden könnte. Dies gelte z.B. für die Abschiebungshaft. Offenbar geht die Bundesjustizministerin davon aus, dass es auch künftig bei dem jetzigen Verfahrensmündigkeitsalter bleibt, wenn sie äußert, es sei natürlich richtig, im Asylverfahren nicht nur Jugendlichen bis zum 16. Lebensjahr, sondern bis zum 18. Lebensjahr einen angemessenen Rechtsbeistand zur Seite zu stellen und in diesen Verfahren auch besonders geschulte Sachbearbeiter einzusetzen.
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Keine Gesetzesänderungen nach Rücknahme des Vorbehalts zur UN-Kinderrechtskonvention beabsichtigt
Am 14. Mai 2010 hat der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium des Innern schriftliche Fragen des Abgeordneten Josef Winkler (Bündnis 90 / Die Grünen) zum bundesgesetzlichen Anpassungsbedarf im Aufenthalts- und Asylverfahrensgesetz nach Rücknahme der Vorbehalte zur UN-Kinderrechtskonvention beantwortet. Die Antwort auf die Frage, ob man denn jetzt die bisherigen Regelungen zur Handlungsfähigkeit Minderjähriger im Aufenthaltsgesetz und im Asylverfahrensgesetz anzupassen gedenke, ist offensiv. Gesetzesänderungen hält die Bundesregierung nicht für erforderlich. Es widerspreche der Kinderrechtskonvention nicht, 16- und 17-Jährigen mehr Rechte als jüngeren Kindern einzuräumen, so etwa einen Asylantrag stellen zu können. Das Mehr an Rechten, von dem hier geschwärmt wird, beinhaltet für viele in der Praxis, dass ihnen z.B. die jugendgerechte Unterbringung vorenthalten wird: mehr Rechte im Lager?
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Debatte im Bundestag über Bleiberecht
Am 6. Mai 2010 fand im Bundestag eine Debatte zu zwei Gesetzentwürfen der SPD und der Linken sowie einem Antrag der Grünen zum Thema gesetzlicher Korrekturen in Sachen Bleiberecht bzw. bei Kettenduldungen statt. Immerhin: Selbst Helmut Brandt von der CDU/CSU deutete in seiner Rede, mit der er eine Erweiterung und Lockerung der gesetzlichen Voraussetzungen für die Erteilung des Aufenthaltstitels ablehnte, an, dass beim Auslaufen der verlängerten Bleiberechtsregelung Ende 2011 möglicherweise auch der Nachweis genügen könnte, sich aktiv um die Sicherung des eigenen Lebensunterhalts und den Erwerb der Sprachkenntnisse gekümmert zu haben. Auch Hartfrid Wolff (FDP), dessen Reden immer nostalgische Erinnerungen daran wecken, dass es einmal einen Menschen- und Bürgerrechtsflügel bei der FDP gegeben hat, deutete bei aller Hartleibigkeit an, der geltende Beschluss der Innenministerkonferenz gebe Zeit, eine dauerhafte Regelung zu finden, die das Problem der Kettenduldungen nachhaltig löst. Ulla Jelpke (Die Linke) wies darauf hin, dass bei dieser Untätigkeit bis ins Jahr 2012 hinein weit über 100.000 Menschen in aufenthaltsrechtlicher Unsicherheit leben müssten, obwohl sie bereits länger als 6 Jahre in Deutschland sind. Sie verwies außerdem auf eine Personengruppe, die in der bisherigen Bleiberechtsdebatte noch gar keine Rolle gespielt hat. Es gebe knapp 70.000 Ausreisepflichtige, die nicht einmal über eine Duldung verfügen. Knapp 53.000 Menschen lebten bereits mehr als 6 Jahre in Deutschland. Faktische Duldungen dieser Größenordnung seien wohl ganz überwiegend rechtswidrig. Auch mit dieser Personengruppe müsse man sich befassen. Josef Winkler wies für Bündnis 90 / Die Grünen darauf hin, dass das Kriterium der eigenständigen Sicherung des Lebensunterhalts keine unüberwindbare Hürde darstellen dürfe und ernsthafte Bemühungen, den Lebensunterhalt überwiegend zu sichern, als ausreichend gelten müssten. Die Situation der etwa 37.000 Menschen, denen bislang eine Aufenthaltserlaubnis auf Probe erteilt worden ist, sei angesichts der Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise auf den Arbeitsmarkt höchst ungewiss. Rüdiger Veit (SPD) plädierte für eine Abkehr von der Stichtagsregelung in Richtung auf eine rollierende Regelung. Die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis auf Probe löse die Probleme nicht. Man könne sie deshalb nicht bis Ende Dezember 2011 vertagen.
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Bilanz der Bleiberechtsregelung
Rechtsanwalt Hubert Heinhold, Vorstandsmitglied von PRO ASYL, hat in einem Referat für die Rechtsberaterkonferenz am 7. Mai 2010 eine umfassende Bilanz der Bleiberechtsregelung für Geduldete gezogen und Überlegungen für eine künftige Regelung angestellt. Es gebe einen doppelten gesetzlichen Handlungsbedarf: für eine Bleiberechtsregelung, bei der es auf die bereits erfolgte Integration durch die Aufenthaltsdauer ankomme. Daneben brauche es auch eine Härtefallregelung, die humanitären Grundsätzen Rechnung tragen und auf die Voraussetzung der Lebensunterhaltssicherung verzichte. Das Problem könne nicht über Härtefallkommissionen gelöst werden. § 25 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz sollte erweitert werden, Satz 2 als zwingende Regelung ausgestaltet werden.
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Bundesregierung sperrt sich gegen Aufnahme von Folteropfern aus Iran
Die Bundesregierung sperrt sich gegen die Aufnahme von Folteropfern aus dem Iran, schreibt Jörg Lau in Zeit Online vom 30. April 2010. Obwohl die Bundeskanzlerin nach den niedergeschlagenen Demonstrationen den Angehörigen der Opfer ihre Teilnahme zugesichert habe und Anfang März eine Sprecherin des Innenministers angekündigt hatte, Deutschland werde in einer Reihe von begründeten Einzelfällen gefährdete oder traumatisierte Oppositionelle aufnehmen, sei nichts passiert. Andere Staaten tun da erheblich mehr.
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Zahl der Hinrichtungen im Iran gestiegen
Die Zahl der Hinrichtungen im Iran ist nach plausiblen Schätzungen 2009 im Vergleich zum Vorjahr je nach Quelle um 10 bis 16 Prozent gestiegen. Dies ergibt sich aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (Bundestagsdrucksachen 17/1722 und 17/1505). Die leicht voneinander abweichenden Zahlen verschiedener Quellen bedeuten eine Vervierfachung der Vollstreckung von Todesurteilen seit dem Amtsantritt von Präsident Ahmadinejad im Jahr 2005. Am Rande der Anfragenbeantwortung verweist die Bundesregierung auf die Entscheidung des Bundesinnenministeriums, im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt in einer Reihe von begründeten Einzelfällen auf der Grundlage von § 22 Absatz 2 Aufenthaltsgesetz schutzsuchende Iraner aufzunehmen. Für die Aufnahme kommen insbesondere Personen in Frage, die sich in besonderem Maße für Menschenrechte und Demokratie im Iran eingesetzt haben und die deswegen persönlich verfolgt sind, darunter Menschenrechtsverteidiger und Journalisten. Allerdings geht es mit der Aufnahme seit Wochen nicht voran.
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Bericht über Reise in den Kosovo fern der Realität
Dass Reisen bildet, ist eine bekannte Theorie. „Man sieht nur, was man bereits kennt und sehen will“ wäre wohl das richtige Motto einer Delegation des niedersächsischen Innenministeriums in die Republik Kosovo gewesen, die man vom 15. bis zum 18. November 2009 unternommen hat. Natürlich hat sich die Delegation nicht darum bemüht, RückkehrerInnen aus Deutschland aufzusuchen und ihre jetzigen Lebensbedingungen zu ermitteln. Folglich weiß die Delegation auch so viel über die Realität im Kosovo zu berichten, wie ein touristischer Bummler über die Copacabana in Rio de Janeiro über die Lebensbedingungen in den Favelas. Der Flüchtlingsrat Niedersachsen hat ein Gutachten zum Reisebericht der Delegation in Auftrag gegeben, das von der luxemburgischen Organisation Chachipe erstellt worden ist. Die Delegation ignoriere die Berichte internationaler Organisationen, wonach Roma im ganzen Kosovo diskriminiert werden und damit rechnen müssen, Opfer von Gewalt zu werden. Sie berücksichtige Hinweise nicht, wonach die kosovarischen Behörden bei der Wiedereingliederung grenzenlos überfordert sind und abgeschobene Flüchtlinge das Kosovo in der Regel bereits wenige Tage nach ihrer Ankunft wieder verlassen. Somit entstehe der Eindruck, das Ergebnis der Reise habe vor ihrem Antritt festgestanden.
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Schattenbericht Abschiebungshaft
Das Bündnis gegen Abschiebehaft Tübingen/Rottenburg hat eine beeindruckende Broschüre unter dem Titel „Schattenbericht Abschiebungshaft – Dokumentation menschenrechtlicher Missstände“ veröffentlicht. Einer der Anlässe war die endgültige Schließung der Abschiebungshaft Rottenburg im Oktober 2009. 1993 wurden die ersten Abschiebehäftlinge in der Justizvollzugsanstalt Rottenburg am Neckar inhaftiert. Der Widerstand wie die Unterstützung der Inhaftierten ist ebenso alt. Mit der Broschüre soll ein Resümee der Arbeit gezogen und die interessierte Öffentlichkeit darüber informiert werden, was dort in all den Jahren geschehen ist. In der Broschüre heißt es: „Die vorgestellten Lebensgeschichten sind unbequem und schockierend. Sie zeigen die Realität einer gescheiterten Migrationspolitik Europas. Gleichzeitig belegen sie gravierende Verstöße gegen Menschenrechte, unhintergehbare ethische Prinzipien sowie zentrale Rechtsnormen dieser Gesellschaft. Dieser Bericht erhebt dementsprechend schwere Vorwürfe gegen die für die aktuelle Migrationspolitik Veranwortlichen in Politik und Verwaltung.“ Auf 27 Seiten werden minutiös die Missstände dargestellt. Das Bündnis gegen Abschiebungshaft hat eine Petition gegen Abschiebungshaft vorbereitet, um deren Unterzeichnung gebeten wird. Die Broschüre steht auf dem Blog des Bündnisses zum Download bereit und kann dort auch bestellt werden.
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Rechtsprechung zu Abschiebungshaft
Die Anwaltsnachrichten Ausländer- und Asylrecht (ANA-ZAR) berichten in Heft 2/2010 über eine ärgerliche Entscheidung des Bundesgerichtshofes, die zeige, dass der durch eine Gesetzesänderung inzwischen für die Überprüfung der Abschiebungshaft zuständig gewordene Bundesgerichtshof noch einiges zu lernen habe. Einiges an den in Bezug genommenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofes vom 4. März 2010 wirkt ziemlich dilettantisch. So gibt es eine Abschiebung mit unbefristeter Wirkung im deutschen Recht nicht. Die Entscheidung, so wird kritisiert, relativiere die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtshofs, dass eine Anhörung auch in der zweiten Instanz notwendig sei. Der Bundesgerichtshof halte es für zulässig, dass ein Haftantrag dem sprachunkundigen Ausländer nicht einmal mündlich übersetzt werde, sofern er anwaltlich vertreten sei. Das Härteste jedoch: Der Bundesgerichtshof finde nichts dabei, dass die antragstellende Ausländerbehörde die Ausländerakten nicht vollständig vorlegt, obwohl genau hierzu das Bundesverfassungsgericht immer wieder anders entschieden habe. Nach Ansicht des BGH sei noch zu untersuchen, ob die nicht vorgelegten Aktenteile weitere Kenntnisse versprächen. Wenn man das ohne die Akten nur wüsste?
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Der freie Wille macht schuldig – Kritik am Bundesverwaltungsgericht
Eine polemisch-kritische Betrachtung der ANA-ZAR-Redaktion beschäftigt sich mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes, dergemäß die „gesetzliche Ausreisepflicht die Verpflichtung für den Ausländer einschließt, sich auf seine Ausreise einzustellen, zur Ausreise bereit zu sein und einen dahingehenden Willen zu bilden“. Sie sollen unter Betätigung ihres freien Willens bereits sein, in die islamische Republik Iran zurückzukehren und die vom Iran verlangte Erklärung der Freiwilligkeit abzugeben. „Der freie Wille macht schuldig“, titelt ANA-ZAR, er ist nunmehr juristisch approbiert Verfügungsmasse der Obrigkeit.
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Flucht in die Psychiatrie
Über einen neuen Fall, in dem ein Flüchtling in Hamburg versucht hat, sich das Leben zu nehmen, berichtet die taz vom 27. Mai 2010 unter der Überschrift: „Flucht in die Psychiatrie“. Der 27-jährige Afghane saß zuvor rechtswidrig in Abschiebungshaft, weil ihm der Dublin-Überstellungsbescheid, demgemäß Schweden für sein Asylverfahren zuständig wäre, nicht korrekt zugestellt worden war. Das allerdings haben die Behörden nachgeholt. In Deutschland leben Onkel und Schwester. Das Zuständigkeitssystem der Dublin II-Verordnung führt immer wieder zu völlig inhumanen Folgen.
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Selbstbindung des Bundesamtes in Dublin-Fällen
Im Asylmagazin Nummer 5/2010 beschäftigen sich Rechtsanwalt Dominik Bender (Frankfurt am Main) und Maria Bethke (Gießen) mit dem Thema der Selbstbindung des Bundesamtes in Dublin-Fällen. Konkret geht es u.a. um die Überlegung, ob nicht von der anhand Griechenlands entwickelten Selbsteintrittspraxis des Bundesamtes bezüglich besonders schutzbedürftiger Personen, die nicht nach Griechenland überstellt werden, eine Bindungswirkung für gleichgelagerte Fälle ausgeht.
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Hamburger Senat beantwortet Anfrage zur Residenzpflicht
Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg hat eine schriftliche Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke am 18. Mai 2010 beantwortet (Bürgerschaftsdrucksache 19/6171). Thema: Abschaffung der Residenzpflicht für Flüchtlinge. Es fällt auf, wie wenig statistische Daten zu verschiedenen Aspekten des umstrittenen und tief in das Recht auf Bewegungsfreiheit eingreifenden Themas von Behördenseite erhoben werden. Erfasst wird gerade einmal die Zahl der erteilten Verlassenserlaubnisse. Vom 1. Januar 2008 bis zum 30. April 2010 wurden solche in 398 Fällen erteilt. Bei einem durchschnittlichen Bestand an Geduldeten von über 5.000 Personen sind dies überraschend wenige. Informationen zum Aufgriff von „Residenzpflichtverletzern“ bzw. zu ihrer strafrechtlichen Sanktionierung liegen nicht vor oder lassen sich angeblich mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht finden.
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Kompromiss zur bayerischen Lagerpflicht für Flüchtlinge
Nach langen Verhandlungen hat die bayerische Regierungskoalition aus CSU und FDP einen Kompromiss zur Zukunft der rigiden bayerischen Lagerpflicht für Flüchtlinge geschlossen. Demnach sollen Flüchtlinge vier Jahre nach Abschluss des Asylerstverfahrens aus den Flüchtlingslagern ausziehen dürfen. Dies werde dazu führen, dass unter Berücksichtigung der Zeit des Asylerstverfahrens die Betroffenen regelmäßig meist sechs bis acht Jahre in Lagern leben müssten, so der Bayerische Flüchtlingsrat in einer kritischen Kommentierung der Regelung. Unbegrenzt im Lager bleiben müssen Flüchtlinge mit Vorstrafen von mehr als 90 Tagessätzen, die oftmals aus Verletzungen der Residenzpflicht herrühren sowie Flüchtlinge, denen zur Last gelegt wird, nicht hinreichend an der Klärung ihrer Identität mitgewirkt zu haben. Der Bayerische Flüchtlingsrat hält diesen Kompromiss für empörend. Er stehe im Widerspruch zu den Ergebnissen der Expertenanhörung im Bayerischen Landtag und ändere kaum etwas an der jahrelangen menschenunwürdigen Unterbringung von Flüchtlingen in Sammellagern. Nur eine verschwindende Minderheit dürfe nach langen Jahren ausziehen.
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UNHCR ruft zum Schutz von somalischen Flüchtlingen auf
UNHCR hat die Staaten aufgerufen, somalischen Flüchtlingen auch dann Schutz zu gewähren, wenn sie die formalen Kriterien für die Flüchtlingseigenschaften nicht erfüllen. UNHCR hat seine diesbezüglichen Eligibility Guidelines zur Feststellung des internationalen Schutzbedarfs für Asylsuchende aus Somalia entsprechend geändert.
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Mordanschläge auf Angehörige der Mandäerminderheit im Irak
Die Serie von Mordanschlägen auf Angehörige der Mandäerminderheit im Irak reißt nicht ab. Dies ergibt sich aus einer Pressemitteilung der Gesellschaft für bedrohte Völker vom 27. Mai 2010. Offenbar könne die irakische Zentralregierung die religiöse Minderheit nicht schützen. Zur Rettung der höchstens noch 5.000 Mandäer im Irak, die in großer Gefahr schwebten, müsse jetzt schnellstens etwas passieren. Aufgezählt werden die Mordanschläge der letzten Monate.
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EU-Aktionsplan für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Anfang Mai hat die Europäische Kommission einen Aktionsplan zum besseren Schutz und für eine altersgerechte Behandlung unbegleiteter Minderjähriger in allen EU-Staaten präsentiert. 2009 wurden in 22 EU-Staaten, die entsprechende Statistiken führen, mehr als 10.000 Asylanträge von unbegleiteten Minderjährigen gestellt. Die meisten Asylsuchenden unter den unbegleiteten Minderjährigen kamen aus Afghanistan und dem Irak. Die EU-Kommissarin für Inneres, Cecilia Malmström, sagte bei der Vorstellung des Aktionsplanes am 6. Mai 2010 in Brüssel, es solle damit ein koordiniertes Konzept aufgestellt werden. Dabei sei es wichtig, dass alle Mitgliedstaaten sich verpflichteten, für Aufnahme, Schutz und Integration unbegleiteter Minderjähriger hohe Standards zu garantieren. Das Konzept beginnt zunächst mit einem alten Hut. Die EU sieht vor, Migrationsprävention und Entwicklungszusammenarbeit stärker miteinander zu verbinden. Jugendliche und ihre Familien sollen besser über die Risiken irregulärer Migration in die EU informiert werden – man geht wohl davon aus, dass die Motive der Minderjährigen und ihrer Familien irrational sind. Der Aufbau von Kinderschutzsystemen in den Herkunftsländern soll unterstützt werden, was sicher positiv ist. Die Organisationen der Entwicklungszusammenarbeit werden sich vermutlich bedanken, ihre diesbezügliche Arbeit jetzt insbesondere der Migrationsprävention zu weihen. Immerhin: Der Aktionsplan enthält auch positive Elemente. Die EU-Kommission strebt an, dass allen unbegleiteten Minderjährigen ein Vormund gestellt wird, was bisher in den Mitgliedstaaten unterschiedlich geregelt ist. Jugendliche sollen getrennt von Erwachsenen untergebracht werden, um mögliche Verbindungen zu Schleppern zu kappen und sie vor Übergriffen und Ausbeutung zu schützen. Ein großes Problem, mehr für die EU-Staaten als für die betroffenen Jugendlichen, ist es, dass Jugendliche häufig aus ihren Unterkünften verschwinden, meist um zu Angehörigen in anderen EU-Staaten zu reisen. Solche Fälle sollen durch eine engere Betreuung möglichst verhindert werden, womit die Jugendhilfeeinrichtungen in eine sehr problematische Pflicht genommen werden. Untergetauchte Jugendliche sollen künftig intensiv über Interpol gesucht werden. Sehr positiv zu werten ist die Vorgabe, dergemäß die Entscheidung über eine Rückkehr, bzw. die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung in Zukunft höchstens sechs Monate dauern soll. Die Grundsätze des Aktionsplans finden sich auch in einer Presseerklärung der Kommission vom 6. Mai 2010. Das europäische Migrationsnetzwerk (EMN) hat eine EU-weite vergleichende Studie über unbegleitete Minderjährige erstellt, der 22 nationale Berichte zugrunde liegen.
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Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Griechenland
Der dringende Handlungsbedarf gerade für minderjährige Flüchtlinge zeigt sich z.B. in Griechenland. Für Kinderflüchtlinge existieren im ganzen Land nur 405 Schlafplätze in kindgerechten Unterkünften. In den letzten zwei Jahren strandeten in Griechenland jedoch über 10.000 unbegleitete Minderjährige, der größte Teil aus Afghanistan. Weil kein Schutz- und Aufnahmesystem für sie existiert, irren die aus der Haft entlassenen Minderjährigen zu Tausenden durch das Land und versuchen verzweifelt in ein anderes europäisches Land auszureisen, wo sie Familie oder Freunde haben. Von solchen Zuständen redet der Aktionsplan der EU nicht explizit, wohl aber PRO ASYL in einer aktuellen Broschüre mit dem Titel „Flüchtlinge in Griechenland: Gestrandet, entrechtet und ohne Schutz“, in der auch ein Projekt zur Hilfe besonders schutzbedürftiger Flüchtlinge in Griechenland vorgestellt wird. Die Broschüre kann auch bei PRO ASYL bestellt werden.
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EU verteilt Gelder bei Resettlement
Das EU-Parlament hat beschlossen, dass die EU-Mitgliedstaaten 6.000 Euro pro Person für die freiwillige Aufnahme von Flüchtlingen aus Drittstaaten aus dem Flüchtlingsfonds erhalten können. Im zweiten Jahr des Aufenthaltes soll sich der Betrag auf 5.000 Euro belaufen und im dritten auf 4.000 Euro sinken. Nicht einig sind sich jedoch Parlament und Rat über die Prioritätskategorien für die Neuansiedlung (Resettlement). Während das Parlament auf die Aufnahme von besonders verletzbaren Personengruppen drängt, möchte der Rat die geographische Herkunft und die Staatsangehörigkeit der Flüchtlinge berücksichtigt sehen. Einzelheiten sowie ein Interview mit der grünen Europaabgeordneten Jean Lambert hat der Jesuitenflüchtlingsdienst Deutschland verbreitet.
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Rückübernahmeabkommen zwischen Türkei und Griechenland
Die Türkei und Griechenland haben am 14. Mai 2010 ein Rückübernahmeabkommen unterzeichnet. Ziel sei, die Rückübernahme illegaler Migranten durch die Türkei sicherzustellen, so der griechische Minister für Bürgerschutz, Michalis Chryssochoidis. Die Türkei hat sich einverstanden erklärt, einen Hafen in der Nähe von Izmir innerhalb von drei Monaten als Grenzstation für die Rücknahme illegaler Migranten einzurichten und mindestens eintausend Rückübernahmebegehren von griechischer Seite zu akzeptieren.
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5. Geburtstag von FRONTEX
Zu seinem 5. Geburtstag feierte FRONTEX am 25. Mai 2010 sich selbst und ließ an einem European Day for Border Guards deren Gewerbe hochleben.
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Bilaterales Abkommen zwischen Spanien und Senegal
Spanien und Senegal haben ein bilaterales Abkommen erneuert, das im Dienste von FRONTEX operierenden spanischen Schiffen erlaubt, weiter von Dakar aus zu operieren. Die FRONTEX-Mission im Senegal umfasst z.Zt. zwei spanische Guardia Civil-Patrouillenboote, einen Polizeihelikopter und ein geleastes Flugzeug. Ein weiteres FRONTEX-Patrouillenboot operiert von Nouadhibou in Mauretanien aus.
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Wien: Drehkreuz für Abschiebungen aus der EU
Nach einer Meldung der österreichischen Zeitung der Standard vom 4. Mai 2010 ist Wien das Drehkreuz für Abschiebungen aus der EU. Mehr als ein Drittel der FRONTEX-organisierten Abschiebungsflüge für abgewiesene Asylsuchende seien über Wien gelaufen. Zahlen des österreichischen Innenministeriums zeigten für 2009, dass von insgesamt 30 Flügen 11 von Wien abgegangen seien. Zielstaaten: Nigeria, Gambia, Georgien, Armenien und Kosovo.
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Isländer beteiligen sich an FRONTEX-Hochsee-Patrouillen
Selbst die Isländer beteiligen sich jetzt an FRONTEX-Hochsee-Patrouillen, so eine Meldung von Icenews am 3. Mai 2010. Island gehört zur Schengen-Zone. Ein isländisches Küstenwachboot ist von Mai bis September im Auftrag von FRONTEX vor Senegal unterwegs.
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Eurostat veröffentlicht Asylstatistiken für 2009
Die europäische Statistikbehörde Eurostat hat die Asylstatistiken für 2009 veröffentlicht. Nach denen haben EU-Staaten in diesem Jahr etwa 260.000 Asylanträge registriert. Platz 1 auf der Liste der Zielstaaten der Asylsuchenden: Frankreich. Die Hauptherkunftsstaaten: Afghanistan, die russische Föderation, Somalia und Irak. Die Gesamtzahl der Anträge stieg im Vergleich zum Vorjahr um etwa 20.000. Von 230.000 im Jahr 2009 entschiedenen Asylverfahren endeten 73% mit einer Ablehnung. 62.650 Antragsteller erhielten entweder einen Flüchtlingsstatus oder ein Bleiberecht aus humanitären Gründen bzw. im Rahmen sogenannten subsidiären Schutzes.
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Gespräche zwischen EU und Libyen
Der Botschafter der Europäischen Union in Libyen hat in Tripolis angekündigt, dass die siebte Runde der Gespräche zwischen der EU und Libyen für den 8. und 9. Juni in der libyschen Hauptstadt geplant sei. Man hoffe auf die Unterzeichnung eines Rahmenabkommens für Partnerschaft und Kooperation noch in diesem Jahr.
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UN-Komitee gegen Folter besorgt über Schicksal von Asylbewerbern
Das UN-Komitee gegen Folter hat sich in einem am 14.5.2010 veröffentlichten Bericht besorgt über das Schicksal von Asylbewerbern in Frankreich gezeigt, die in Länder abgeschoben werden, wo sie Folter und Misshandlungen riskieren. Das betreffe vor allem die Asylbewerber, deren Antrag in einem Schnellverfahren – ohne Möglichkeit, Rechtsmittel mit aufschiebender Wirkung einzulegen – entschieden wird. Auch die kurze Frist von fünf Tagen, die Asylbewerbern in Abschiebungshaft für ihren Asylantrag gesetzt wird, lasse ihnen keine Zeit für eine qualifizierte Begründung ihres Antrags und die Vorlage von Dokumenten. Darüber hinaus empfiehlt der Bericht angesichts wiederholter Berichte über Misshandlungen von Abschiebungshaftgefangenen durch Ordnungskräfte eine transparente und unabhängige Untersuchung über diese Fälle.
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Aufnahmesystem für rücküberstellte Asylsuchende fehlt
Nach einem Bericht der griechischen Zeitung Eleftherotypia vom 18. Mai 2010 fehlt es in Griechenland an allen Vorkehrungen oder Infrastruktur für die ca. 1.000 Personen, die jedes Jahr von Seiten anderer europäischer Staaten im Rahmen der Dublin II-Regelung zurückgeschickt werden. Nach Angaben der Nichtregierungsorganisation Request, die im Rahmen eines siebenwöchigen Programms die rechtlichen und sozialen Rahmenbedingungen auf dem Athener Flughafen untersucht hat, kamen von 173 in dieser Zeit zurückgekehrten Migranten die Hälfte aus Kriegsgebieten, so 79 aus Afghanistan, 13 aus dem Irak und andere aus Somalia, afrikanischen Staaten und dem Mittleren Osten. 30 bis 50 Prozent der Zurücküberstellten waren Frauen, Kinder, Folteropfer und Kranke. Das totale Fehlen eines Aufnahmesystems für die rücküberstellten Asylsuchenden verschärfe die Situation der Verletzbarsten, so der Programmkoordinator von Request.
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Welle rassistischer Angriffe in Athen
Im Mai hat sich die Welle rassistischer Angriffe im Athener Stadtzentrum fortgesetzt. Eine Gruppe von 15 bis 20 Rechtsextremisten griff zwei Afghanen am 11. Mai 2010 brutal mit Knüppeln, Steinen und Stühlen an. Die beiden 20-jährigen Verletzten mussten im Krankenhaus notbehandelt werden. Wenige Stunden zuvor wurde – vermutlich von derselben Gruppen – ein 20-jähriger obdachloser Palästinenser, der auf einer Bank auf einem Platz in Athen schlief, mit einem Messer angegriffen. Er erlitt multiple Verletzungen und wurde in ernstem Zustand im Hospital behandelt.
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Angriffe gegen Migranten auf Kreta
Wie die lokale Bewegung „United Against Racism and the Fascist Threat“ aus Chania, Kreta, berichtet, griffen am Morgen des 25. Mai 2010 Motorradfahrer die Häuser von Immigranten mit Molotowcocktails an. Glücklicherweise wurde niemand verletzt.
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Flüchtlingsrat engagiert sich für Flüchtlinge im Hafen von Igoumenitsa
Der griechische Flüchtlingsrat hat sich in einem flammenden Appell für die verzweifelten Menschen im Hafen von Igoumenitsa eingesetzt, die dort in Behelfsunterkünften unter erbärmlichen Bedingungen auf eine Chance warten, illegal nach Italien ausreisen zu können. Ein Jahr zuvor habe es dieselbe Situation in Patras gegeben. Die Antwort des griechischen Staates sei eine Räumungsoperation gewesen. Es liege auf der Hand, dass unter den Verzweifelten von Igoumenitsa auch diejenigen von Patras seien. Solange Griechenland dabei versage, seine rechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen, ein beschämendes und mangelhaftes Asylverfahren vorhalte, solange es keinerlei Unterstützung der Asylsuchenden gebe und solange die griechischen Behörden mit inakzeptablen Methoden wie Säuberungsoperationen sogar gegen Kinder und Familien vorgingen und gleichzeitig rassistische Gewalt von Seiten griechischer Bürger tolerierten, werde es die Zustände in Igoumenitsa und den Versuch geben, diesen Zuständen zu entkommen.
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Griechenland bittet Norwegen, keine Asylsuchenden mehr zurückzuüberstellen
Griechenland hat Norwegen gebeten, keine Asylsuchenden mehr im Rahmen der Dublin II-Regelung nach Griechenland zurückzuüberstellen. Es seien keine Mittel für ihre Unterbringung vorhanden. Der Staatssekretär im norwegischen Justizministerium wies dies zurück unter Hinweis auf die übermäßige Belastung Norwegens, die die Folge wäre. Es gebe 20.000 Aufnahmeplätze für 18.000 anerkannte Flüchtlinge in Norwegen, während Griechenland nur 865 habe für 25.000 Asylsuchende. Der Direktor der griechischen Sektion für vulnerable Gruppen im griechischen Gesundheitsministerium sieht dies anders: Die europäischen Länder müssten miteinander solidarisch sein. Norwegen könne sich dies leisten.
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Eine Allianz der Hardliner
Die österreichische Innenministerin Maria Fekter hat Verbündete gefunden in ihrem Kampf gegen die Pläne der EU-Kommission, die Asylsysteme stärker zu harmonisieren. Eine Gegenposition formulierten Vertreter Bulgariens, Polens, Rumäniens, Sloweniens, der Slowakei, der tschechischen Republik und Ungarns gemeinsam mit Österreich unter dem Dach eines neugeschaffenen „Forum Salzburg“. Die Unterzeichnerstaaten der gemeinsamen Erklärung wehren sich nicht nur gegen jede Aufweichung des Dublin-Verfahrens, sondern auch gegen eine Anpassung der Grundversorgung von Asylsuchenden an das Niveau der Nationalstaaten.
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Welcome. “Indietro non si torna”: Es gibt kein Zurück! Die neue Kampagne gegen die Zurückweisungen in italienischen Häfen
Seit Monaten werden Männer, Frauen und auch unbegleitete Minderjährige ohne jede Anhörung aus den italienischen Adriahäfen nach Griechenland zurückgeschoben, obwohl sie dort keinerlei Hoffung auf Asyl haben. Unter ihnen viele Somalier und Afghanen, die in Griechenland mit einer Kettenabschiebung Richtung Türkei rechnen müssen. Die neue Kampagne „Welcome“ richtet sich gegen dieses unmenschliche Verhalten der italienischen Regierung. Alessandra Sciurba von der Organisation Tuttiidirittiumanipertutti (Menschenrechte für alle) hat in den Häfen von Igoumenitsa und Patras Interviews mit Flüchtlingen gemacht, die alle schon mal versucht haben, nach Italien zu kommen und zurückgeschoben worden sind, unter ihnen auch viele Minderjährige. Das im März 2010 in den griechischen Häfen entstandene Video (20 Min.) sowie ein Kongress mit griechischen und italienischen Aktivisten, Rechtsanwälten und Interessierten gab Anfang Mai in Venedig den Auftakt zur Kampagne „Welcome“. Zum internationalen Flüchtlingstag am 20. Juni 2010 sollen in allen adriatischen und den beiden griechischen Häfen friedliche Proteste stattfinden. Die Kampagne ruft auf, bis dahin landesweit zu mobilisieren und Veranstaltungen zu machen.
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CPT Bericht Italien: Zurückweisungen nach Libyen illegal
Die Deportationen von Flüchtlingen auf Hoher See verstoßen gegen grundlegende Rechte, zudem würde unverhältnismäßig Gewalt angewendet und die Flüchtlinge nicht mit den nötigen Lebensmitteln versorgt. So das Europäische Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT). In seinem gerade veröffentlichten Landesbericht zu Italien befasste sich die Delegation mit der italienischen Praxis, illegale Migranten, die sich der italienischen südlichen Mittelmeerküste nähern, bereits auf See abzufangen und nach Libyen zurückzuschicken. Mehrere dieser Deportationen auf Hoher See sind in dem Bericht dokumentiert.
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Libyen - Ein Jahr Zurückweisung auf See
Vor einem Jahr, am 15.5., schenkte Italien den Libyern zwei Schiffe, weitere kamen dazu. Seitdem haben die italienischen und die libyschen Behörden gemeinsam begonnen, Migranten auf See nach Libyen zurück zu schieben. So sieht es der Vertrag vor. Von Mai bis Dezember 2009 ging damit die Zahl der Ankünfte in Sizilien um über 90 % zurück. Kamen 2008 noch mehr als 36.000 Menschen über See an, waren es 2009 nur 9.000. Anfang Mai 2010 hatte Ghaddafi Europa um fünf Milliarden Euro gebeten, um seine Grenzen besser zu sichern.
Mit Libyen läuft alles bestens, anständige Bedingungen dort
Das Abkommen mit Libyen im Rahmen des Kampfes gegen die illegale Migration funktioniere sehr gut und es sei nicht wahr, dass die Menschenrechte der Ausländer, die dort ankommen, nicht mehr geachtet würden, denn „ich war in den libyschen Lagern und habe dort anständige Bedingungen vorgefunden“. So der italienische Innenminister Roberto Maroni in der TV-Sendung Otto e Mezzo auf dem TV-Sender La7. Maroni erklärte, dass dank eines aufwändigen, intensiven und langwierigen Einsatzes auf der diplomatischen Ebene und aufgrund der bilateralen Verhandlungen mit Libyen weniger „clandestini“ an Land gegangen seien. Alle, die auf Lampedusa an Land gingen, kamen aus dem Transitland Libyen. 2008 sind dort noch 37.000 irreguläre Flüchtlinge angekommen, 2009 war es nur noch ein Zehntel dieser Zahl. 2010 sind bisher bloß 150 Flüchtlinge ohne Papiere angekommen, im Vorjahr waren es im gleichen Zeitraum 4.500. Die Politik mit Libyen „funktioniert.“ Außerdem hätten die libyschen Behörden „libysche Polizisten verhaftet und sie wegen Schlepperei vor Gericht gestellt. Die Routen der illegalen Flüchtlinge überschneiden sich häufig mit den Routen des Drogenhandels aus Südamerika und auch die N´drangheta bedient sich dieser Routen, um Menschen und Drogen zu schmuggeln.“
Amnesty attackiert Italien wegen Flüchtlingsabschiebung
Amnesty international hat ein Dossier herausgebracht, in dem sie Italien die inhumane Abschiebungspolitik Richtung Libyen vorwerfen. "Wir haben keine Nachrichten mehr von 800 Personen, die Italien an Libyen abgeschoben hat", sagte Amnesty-Sprecherin Giusy D'Alonzo nach Meldungen italienischer Medien vom 28. Mai. Amnesty International warf Italien außerdem Menschenrechtsverletzungen gegen die Roma vor. In mehreren Fällen sei schwerer Machtmissbrauch durch die Polizei gemeldet worden. Auf die Vorwürfe Amnestys reagierte der italienische Außenminister Franco Frattini heftig. "Dank des Kooperationsabkommens mit Libyen zur Bekämpfung der illegalen Migrationsströme haben wir tausenden Menschen das Leben gerettet, die sonst gefährliche Fahrten über das Mittelmeer unternommen hätten", betonte Frattini.
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Libyen – die neue Mauer
Eine Antimigrationsmauer soll die Migranten stoppen, die durch die Sahara nach Libyen kommen, aus dem Tschad, dem Niger, dem Sudan. Eine Mauer, die 300 Millionen Euro kosten soll. 50% davon soll die EU tragen, die anderen 50% will Italien finanzieren. Schon vor Monaten kursierte diese Meldung, doch es scheint wahr zu sein: die Firma Selex ist beauftragt, die elektronischen Sicherheitssysteme zu liefern – also eine italienische Firma, sie gehört zum Finmeccanica–Konzern. Die europäische Außengrenze verlagert sich mit europäischer Hilfe sehr viel weiter nach Süden.
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Patrouillenboote für Ägypten
Am 24. Mai meldete „Migrants at Sea“, dass Italien den Ägyptern Anfang des Monats zwei Patrouillenboote übergeben habe. Diese sollen bei Anti-Immigrations-Patrouillen und für die Sicherheit der Häfen eingesetzt werden. Italien hatte schon früher Boote an Ägypten geliefert.
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Junger Afrikaner in Cassibile angegriffen
Cassibile, Ostsizilien. Hier arbeiten jede Saison Hunderte von Migranten bei der Ernte. Sie hausen meist unter den Bäumen, haben keine Arbeitsverträge. Unter ihnen auch viele Asylsuchende, die auf die Entscheidung über ihren Asylantrag warten oder schon anerkannt wurden. Am 1. Mai fand dort ein „Tag der Migranten“ statt, um gegen die Ausbeutung der Arbeiter zu protestieren. Die Antwort der kleinen Gemeinde Cassibile kam am 4. Mai: Eine Gruppe junger Italiener hielt einen jungen Afrikaner auf der Hauptstraße an, beleidigte, prügelte ihn. Am helllichten Tag schauten die Anwohner einfach nur zu, als einer der Männer auch noch einen Baseballschläger holte. Der Afrikaner wurde verletzt, jedoch nicht lebensbedrohlich. Die dann gerufene Polizei sagte ihm, bei ihnen könne er keine Anzeige machen, dafür müsse er schon in die nächste Großstadt, Syrakus, fahren. Eine Anwältin in der Region hat den Fall übernommen und einen Unterbringungsplatz in einer Aufnahme im Norden Italien gefunden. (Weitere Informationen bei borderline-europe.)
Roma-Frauen wurden gezwungen, sich auf der Straße zu entkleiden
In Padua haben Polizisten Ende April 2010 eine Gruppe Roma angehalten, da sie bei ihnen Kokain vermuteten. Sie zwangen die Roma-Frauen, sich mitten auf der Straße völlig zu entkleiden und machten dann (männliche Polizisten!) eine körperliche Durchsuchung. Die Tat wurde von einer Studentin mit dem Handy fotografiert und einem linken Radiosender vor Ort gemeldet. Ob die Polizisten jedoch eine Strafe zu erwarten haben, ist eher fraglich.
Italien geht verstärkt gegen Roma vor
Nach wochenlangem Streit um das Romalager in der Mailändischen Via Triboniano sollte es am 20. Mai eine Demonstration in der Innenstadt Mailands geben. Als die Roma das Lager verlassen wollten, wurden sie von der Polizei daran gehindert. Diese prügelte wahllos auf Frauen und Kinder ein. Die Roma zogen sich zurück und verbarrikadierten sich im Lager, die Polizei schoss Tränengas hinein. Die Forderung der Roma: Die Kommune hat Mittel für Roma von der Europäischen Union erhalten, nun soll die Stadt Mailand ihnen auch ein verlassenes Gelände zusprechen. Sie richten es sich selber ein, einzig der Schulbesuch der Kinder muss gewährleistet sein. Einem Kind wurde mit dem Schlagstock der Arm gebrochen, viele wurden durch das Tränengas verletzt. Die Lega Nord forderte die sofortige Räumung des Lagers. Aber nicht nur in Mailand weht ein starker Wind gegen die Roma, auch Rom hat die Mittel für Integration und Schulbesuche gestrichen, gleichzeitig hat die Polizei begonnen, die Romalager und deren Bewohner zu fotografieren – angeblich aus Gründen der Sicherheit. In Rom leben laut Amnesty International mindestens 12.000 Roma, gemeldet sind 7.200, die Stadt will aber höchstens 6.000 Roma zulassen. Wo, so Amnesty, sollen die nicht zugelassenen Roma bleiben? Derweil gehen die Proteste in Mailand weiter.
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Neue Abschiebungshaftanstalten
Laut Innenminister Maroni sollen in den Regionen Veneto, Toskana, Marche und Kampanien Abschiebungshaftanstalten gebaut werden. Ziel sei es, eine Haftanstalt in jeder Region zu haben. Mit diesen vier neuen Knästen wären 13 der 20 Regionen „versorgt“. Derweil gebe es 1.811 Plätze in neun Regionen mit 13 Haftanstalten. Die würden aber nicht genügen. Es kommt zwar keiner mehr über das Mittelmeer, dafür sollen aber um so mehr aus Italien verschwinden..
Der „Gute Nacht Gruß“ der Polizei
Auf der Homepage der Infogruppe "Macerie" sind Interviews mit Gefangenen in der Abschiebungshaft Rom zu hören: jeden Abend werden die Gefangenen in die Zellen gebracht und von der Polizei geschlagen. Niemand greift ein, auch der Betreiber Auxilium nicht. Zwischen dem 15. und dem 17. Mai versuchten acht Menschen zu flüchten, wurden jedoch geschnappt und vor aller Augen zusammengeschlagen. Daraufhin wurden am 17. Mai sechs Gefangene in andere Haftanstalten verlegt, unter ihnen auch welche, die gar nichts mit dem Fluchtversuch zu tun hatten. Aus Protest gegen die Verlegung – einige befanden sich schon seit vier Monaten in Ponte Galeria und hatten wenigstens hier ein paar Kontakte – kletterte ein Häftling auf einen Lichtmast, ein anderer brachte sich Schnittverletzungen bei.
Flüchtlinge nähten sich aus Protest den Mund zu
Die 30-jährige Tunesierin Najoua hat sich am 22. Mai den Mund zugenäht, um gegen die Ablehnung ihres Asylersuchens zu protestieren. Sie wurde in die psychiatrische Abteilung eines Krankenhauses in Bologna gebracht, doch der Arzt konnte nur feststellen, dass sie im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte sei. Sie verweigerte jegliche Behandlung und wurde zurück in die Abschiebungshaft Bologna gebracht. Am 27. Mai wurde sie aus der Haft entlassen, jedoch ohne irgendwelche Aufenthaltspapiere zu erhalten. Eine weitere Verhaftung ist damit programmiert.
Sie erlaubten ihm keinen Telefonkontakt mit der Familie