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Restriktive Unterbringungspolitik tötet Mutter
Presseerklärung des Sächsischen Flüchtlingsrates:
25.08.2009

Restriktive Unterbringungspolitik tötet Mutter von drei Kindern –

Deeskalierendes, humanitäres Verhalten der Behörde hätte Drama verhindert


Gestern Mittag verstarb im Krankenhaus Mittweida Frau A.T., Mutter von drei Kindern im Alter von 10, 7 und 3 Jahren an einer Überdosis von Medikamenten. Vor den Augen von zwei Mitarbeitern der Ausländerbehörde nahm sie die Tabletten ein, um einen Umzug der Familie in das Asylbewerberheim Mobendorf zu verhindern. Die Mitarbeiter der Behörde unterließen jegliche Hilfeleistungen.


Hintergrund:

Das Asylbewerberheim Frankenau sollte zum Monatsende geschlossen werden. Ein Teil der Bewohner fand bereits am 19.08.2009 ihre Unterkunft im Asylbewerberheim Döbeln. Die weiteren Bewohner hatten die Auflage zum gestrigen Tag, dem 24.08.2009 nach Mobendorf zu ziehen.

Schon in der Vergangenheit hatte die Familie einen Antrag auf dezentrale Unterbringung aus gesundheitlichen und humanitären Gründen gestellt, welcher jedoch von der Behörde abgelehnt wurde. Im Vorfeld der geplanten Schließung bat die Familie erneut um eine Unterbringung in einer Wohnung, entsprechende ärztliche Atteste lagen vor und bestätigten die Dringlichkeit, insbesondere im Hinblick auf die medizinisch festgestellte Suizidalität von Frau A.T.

Am Tag des Umzugs bat A.T. noch einmal eindringlich die anwesenden Mitarbeiter der Ausländer-behörde nicht nach Mobendorf ziehen zu müssen, sondern bis zur Entscheidung ihres Antrages in das Asylbewerberheim in Döbeln ziehen zu dürfen. Der Ehemann sprach von „Betteln“ und berichtete, dass seine Frau auf die Knie gegangen sei und den Mitarbeitern die Hände geküsst habe. Als dies kein Verständnis hervorrief, habe sie sich mit beiden Händen das Gesicht blutig gekratzt und vor den Augen der Behördenmitarbeiter sowie der Heimleiterin eine nicht unerhebliche Zahl an Tabletten eingenommen. Schließlich brach sie in Anwesenheit ihres 10 jährigen Sohnes zusammen. Ein beruhigendes und deeskalierendes Einwirken der Mitarbeiter der Behörde ist nach unserem Kenntnisstand nicht erfolgt. Selbst als der Ehemann um Hilfe bat, nachdem er im Zimmer der Familie eine große Anzahl von leeren Medikamentenschachteln vorfand, wurde durch die Behördenmitarbeiter weder selbst erste Hilfe geleistet, noch der Notarzt gerufen. Statt dessen wurde der Ehemann darauf verwiesen seine Frau selbst ins Krankenhaus zu fahren. Er selbst informierte zunächst den Krankenwagen, die Polizei sowie den behandelnden Arzt, wobei kostbare Zeit verstrich, bevor er dann mit seiner Frau im eigenen Auto nach Mittweida fuhr. Während seine Frau mit dem Tode rang, wurde von ihm noch verlangt den Umzug fortzusetzen und seine Dinge von Frankenau nach Mobendorf zu bringen. In dieser Zeit verstarb Frau A.T. im Krankenhaus.


„Ein solches Drama wäre zu vermeiden gewesen“ sagt Ali Moradi vom Sächsischen Flüchtlingsrat e.V. (SFR). Nach Ansicht des SFR hätte der Familie im Zuge der Wohnheimschließung längst eine Unter-bringung in einer Wohnung ermöglicht werden sollen, die entsprechenden Voraussetzungen lagen vor. Der geforderte zwischenzeitliche Umzug in ein anderes Asylbewerberheim war überflüssig. Der Suizid der Frau als Folge dessen ist ein weiteres Beispiel für die restriktive Unterbringungspolitik in Sachsen.

 

gez. Sibylle Wunderlich

SFR-Vorsitzende


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