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Regierungsfraktionen verweigert Verbesserung der Situation von Flüchtlingskindern
Bundestagsdebatte zu Kinderrechten

Regierungsfraktionen verweigert Verbesserung der Situation von Flüchtlingskindern

In der gestrigen Bundestagsdebatte zu den Anträgen der Opposition zur Stärkung der Kinderrechte stellten sich die Regierungsfraktionen erneut gegen die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention für Flüchtlingskinder. Sprecherinnen der Unions- und FDP-Fraktionen lehnten die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz ab und sahen bei der Stärkung von Kinderrechten insbesondere im Asyl- und Ausländerrecht keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf.

„Es ist absurd, einerseits die Vorbehalte zur Kinderrechtskonvention zurückzuziehen und andererseits unverändert an der restriktiven Politik gegenüber Flüchtlingskindern festzuhalten,“ sagte Marei Pelzer, rechtspolitische Referentin von PRO ASYL.

Die schwarz-gelbe Bundesregierung hatte im Jahr 2010 die ausländerrechtlichen Vorbehalte zur UN-Kinderrechtskonvention zurückgezogen und damit den Weg freigemacht, ausländischen Kindern in Deutschland die vollen Garantien der UN-Konvention zuteil werden zu lassen. Seitdem verweist die Bundesregierung jedoch auf den fehlenden gesetzgeberischen Handlungsbedarf.

PRO AYL fordert, dass die Bundesregierung endlich ihre Verantwortung gegenüber Flüchtlingskindern wahrnimmt. Wenn Bundesgesetze dafür verantwortlich sind, dass Minderjährige nach wie vor in Asylverfahren bereits ab 16 Jahren wie Erwachsene behandelt werden oder aber dass sie in ihren Sozial- und Gesundheitsleistungen massiv beschränkt werden, dann ist eindeutig der Bund am Zuge.

Miriam Gruß von der FDP-Fraktion stellte in der gestrigen Bundestagsdebatte heraus, dass es Sache der Länder sei, die Situation von Flüchtlingskindern zu verbessern, so wie es ihre Partei zusammen mit der CSU in Bayern getan habe. Die Bayerische Landesregierung hatte im letzten Jahr Flüchtlingsfamilien den Auszug aus Sammelunterkünften unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht. Aus Sicht von PRO ASYL kann dies jedoch in keiner Weise als leuchtendes Vorbild dienen. Bayern war seit vielen Jahren das Bundesland, in dem die Lagerpflicht gegenüber Flüchtlingen mit Abstand am strengsten durchgesetzt wurde. Wenn hier nun eine leichte Lockerung der äußerst restriktiven bayerischen Landespolitik vorgenommen wurde, so kann dies nicht ernsthaft als Maßstab für die volle Verwirklichung der UN-Kinderrechte herangezogen werden.

Aus Sicht von PRO ASYL muss die Mangelversorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, welches derzeit vom Bundesverfassungsgericht überprüft wird, endlich beendet werden. Zudem müssen auch über 16-Jährige bis zu ihrer Volljährigkeit im Asylverfahren wie Minderjährige behandelt werden. Außerdem bedarf es einer bundesgesetzlichen Abschaffung der Lagerunterbringung von Flüchtlingen. Die Frage der Unterbringung und Versorgung wird inzwischen in jedem Bundesland unterschiedlich gehandhabt. Es darf jedoch nicht eine Frage des geographischen Zufalls sein, ob das Recht auf eine eigenständige Lebensführung und der Wahrung der Privatsphäre zugestanden wird oder nicht.

Außerdem muss das Kindeswohlprinzip im Asyl- und Ausländerrecht rechtlich festgeschrieben werden. Zur Stärkung der Kinderrechte sieht die UN-Kinderrechtskonvention das Kindeswohl als Gesichtspunkt an, der vorrangig zu berücksichtigen ist.

In ihrem aktuellen Staatenbericht an den UN-Kinderrechtsausschuss hebt die Bundesregierung die Partizipation von Kindern und Jugendlichen als tragendes Element in Gesellschaft und Politik und als Instrument zur Förderung demokratischer Überzeugungen hervor ( BMFSFJ, Dritter und Vierter Staatenbericht, S. 27, Abs. 82). „Dies verschleiert, dass die Bundesregierung faktisch und praktisch restriktiven ausgrenzenden Bestimmungen des Ausländer- und Asylrechts den Vorzug gibt vor Kindeswohl, Beteiligung und Anhörung  von Flüchtlingskindern, " sagte Heiko Kauffmann, Vorstandsmitglied von PRO ASYL.

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