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15 Jahre Existenzminimum zweiter Klasse

15 Jahre Asylbewerberleistungsgesetz –

15 Jahre Existenzminimum zweiter Klasse


Flüchtlingshilfe: Systematische soziale Entrechtung von Flüchtlingen beenden
Regelsatz unverändert bei 224, 97  € im Monat
Über 10.000  Menschen allein in Hessen betroffen



Am 1. November 1993 trat in Deutschland das Asylbewerberleistungsgesetz in Kraft. Seitdem bekommen Asylsuchende, Geduldete und Bürgerkriegsflüchtlinge Leistungen, die deutlich unter dem normalen Sozialhilfesatz – also dem Existenzminimum in Deutschland – liegen. Teilweise werden diese Leistungen sogar nur als Sachleistungen oder als „Wertgutscheine“ gewährt.

Seit dem Inkrafttreten ist der Regelsatz nicht ein einziges Mal angehoben worden: er liegt unverändert bei 360,- DM (!) für den Haushaltsvorstand und 310,- DM für Angehörige über

8 Jahren für den Lebensunterhalt.. Zusätzlich zu diesen häufig als Sachleistungen gewährten Mitteln sind 80,- DM pro Monat als „Taschengeld“ vorgesehen – also um damit Fahrkarten, Telefonkosten oder auch Anwälte bezahlen – von kulturellen Dingen wie Zeitschriften oder Büchern ganz zu schweigen.

Umgerechnet erhalten Asylsuchende also 224, 97  € pro Monat – das entspricht etwa 64% des Hartz-IV-Satzes –dem derzeit gültigen Existenzminimum in Deutschland.

 „Wie in einem reichen Land wie Deutschland mit Flüchtlingen umgegangen wird, ist beschämend und menschenunwürdig. Sie werden als Menschen zweiter Klasse behandelt und  sozial extrem ausgegrenzt. Dies muss ein Ende haben und deshalb gehört das Asylbewerberleistungsgesetz abgeschafft“, erklärte der 1. Vorsitzende der „Flüchtlingshilfe Mittelhessen e.V.“ in Wetzlar.
Die Flüchtlinge sind zudem nicht krankenversichert. Kranke Flüchtlinge müssen erst eine Sozialamtssprechstunde abwarten und dort mit ihrem Sachbearbeiter verhandeln, ob ihre Krankheit akut oder schmerzhaft ist, oder der Arztbesuch "zur Sicherung der Gesundheit unerlässlich" ist, weil sie nur dann einen Krankenschein bekommen. Krankheiten bleiben deshalb vielfach unbehandelt, werden verschleppt oder unzureichend behandelt.

Die Flüchtlinge habe zudem so gut wie keine Möglichkeit, sich ihren Lebensunterhalt selbst zu verdienen: Im ersten Jahr in Deutschland haben sie Arbeitsverbot, danach kann ihnen der Zugang zum Arbeitsmarkt erlaubt werden, allerdings wird bei jeder Arbeitsstelle geprüft, ob nicht ein Deutscher oder ein anderer bevorrechtigter Ausländer für die Stelle in Frage kommt.

Allein in Hessen erhalten etwa 10.000 Personen Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

„Wir erwarten von der Landesregierung, dass sie sich dafür einsetzt, dass das Asylbewerberleistungsgesetz ersatzlos gestrichen wird und Flüchtlingen das gleiche Existenzminimum wie Deutschen zugesprochen wird,“ erklärte Herr Volbers.

 
Für weitere Informationen:

 

Manfred Volbers

Kleine Gasse 1

35641 Schöffengrund

 

06445-5387

mavolbers@web.de
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