13.05.2007 - Pressemitteilung In Hessen wurden insgesamt 6.723 Anträge auf ein Bleiberecht gestellt / Frist für Anträge läuft bis zum 18. Mai Wiesbaden. – Die Bleiberechtsregelung wie sie die Innenminister beschlossen haben wird angenommen. „Die aktuellen Zahlen aus Hessen zeigen, dass die Regelung von den Betroffenen genutzt wird“, so Innenminister Volker Bouffier heute in Wiesbaden. In Hessen wurden insgesamt 6.723 Anträge auf ein Bleiberecht gestellt. 2641 Personen erhielten eine Duldung, 933 Aufenthaltserlaubnisse wurden ausgesprochen. 356 Anträge wurden abgelehnt. Insgesamt wurden bundesweit bisher rund 58.000 Anträge auf ein Bleiberecht gestellt. Noch bis zum 18. Mai können Ausländer in Hessen, die als Geduldete eine Aussicht auf ein Bleiberecht haben, bei den Ausländerbehörden Anträge auf ein Bleiberecht gemäß dem Beschluss der Innenministerkonferenz der Länder (IMK) stellen. Innenminister Volker Bouffier sagte heute in Wiesbaden: „Der Antrag ist die Voraussetzung dafür, dass Geduldete einen Arbeitsplatz annehmen können und die Integration in den Arbeitsmarkt ist der beste Weg für die Integration in unsere Gesellschaft.“ Die wichtigste Voraussetzung für den Anspruch auf ein Bleiberecht ist, dass sich der Antragsteller bzw. die Antragstellerin seit acht Jahren (Erwachsene ohne Kinder) bzw. sechs Jahren (Eltern mit minderjährigem Kind) in Deutschland aufhält. Bouffier wies darauf hin, dass die Bleiberechtsregelung für all diejenigen gelte, die nicht auf Sozialleistungen angewiesen sind und sich integrationsbereit zeigen. Es könne niemand ein Bleiberecht erhalten, der Straftaten begangen oder den deutschen Staat arglistig getäuscht habe. Eine Aufenthaltserlaubnis nach der Bleiberechtsregelung muss bei der Ausländerbehörde beantragt werden. Erst dann kann ein Arbeitsangebot ohne Prüfung auf Vorrang eines deutschen oder aus der EU stammenden Bewerbers angenommen werden. Unabhängig vom Ablauf der Frist nach dem IMK-Beschluss sei es absehbar, dass die bundesgesetzliche Regelung zum Bleiberecht bis zur Sommerpause vom Bundestag beschlossen werde, so Innenminister Bouffier. Danach haben bisher Geduldeten die Möglichkeit, sich bis Ende 2009 um einen Arbeitsplatz zu bemühen und damit ihre Chance für einen gesicherten Aufenthalt in Deutschland zu ergreifen. Link zur PE
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