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IMK-Beschluss zur Verlängerung der Altfallregelung ab 2010

IMK-Beschluss zur Verlängerung der Altfallregelung ab 2010

Infos zum IMK-Beschluss v. 04.12. 2009 zur Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach der Altfallregelung (§ 104a AufenthG) und dem IMK-Bleiberechtsbeschluss v. November 2006



InnenministerkonferenzBeschluss v. 04.12.2009 zur Verlängerung der Altfallregelung ab 1.1.2010
* Die Verlängerungsoptionen laut IMK-Beschluss sind zusätzlich zu den in § 104a AufenthG genannten Möglichkeiten zu prüfen
* Weitere IMK-Beschlüsse v. 04.12.2009: Studierverbote für Hochschulen, Migrationsabkommen Ghana, Evaluierung Ausweisungsrecht, u.a.

Bundesinnenministerium, Allg. Verwaltungsvorschrift z. AufenthG v. 26.10.2009 (VwV AufenthG, auch zu § 104a)

Bundesagentur für ArbeitWeisung zum IMK-Beschluss, unbeschränkte Beschäftigungserlaubnis zur Duldung ab 1.1.2010 bei Ablauf der Aufenthaltserlaubnis nach § 104a (Globalzustimmung nach § 10 BeschVerfV)


Ländererlasse zum IMK-Beschluss v. 04.12.09....hier
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