IMK-Beschluss zur Verlängerung der Altfallregelung ab 2010
IMK-Beschluss zur Verlängerung der Altfallregelung ab 2010
Infos zum IMK-Beschluss v. 04.12. 2009 zur Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach der Altfallregelung (§ 104a AufenthG) und dem IMK-Bleiberechtsbeschluss v. November 2006
Innenministerkonferenz, Beschluss v. 04.12.2009 zur Verlängerung der Altfallregelung ab 1.1.2010 * Die Verlängerungsoptionen laut IMK-Beschluss sind zusätzlich zu den in § 104a AufenthG genannten Möglichkeiten zu prüfen * Weitere IMK-Beschlüsse v. 04.12.2009: Studierverbote für Hochschulen, Migrationsabkommen Ghana, Evaluierung Ausweisungsrecht, u.a.
Bundesagentur für Arbeit, Weisung zum IMK-Beschluss, unbeschränkte Beschäftigungserlaubnis zur Duldung ab 1.1.2010 bei Ablauf der Aufenthaltserlaubnis nach § 104a (Globalzustimmung nach § 10 BeschVerfV)
Ländererlasse zum IMK-Beschluss v. 04.12.09....hier
Geschrieben von jnwwebmaster
am December 18 2009 15:05:19
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