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Sozialhilfe für Flüchtlinge wird neu berechnet
Verstoß gegen Grundgesetz

Sozialhilfe für Flüchtlinge wird neu berechnet

zuletzt aktualisiert: 17.11.2010 - 16:04

Berlin (RPO). Die Sozialleistungen für Asylbewerber und weitere Flüchtlinge verstoßen nach Einschätzung der Bundesregierung gegen das Grundgesetz und müssen neu berechnet werden. Dies geht aus einer am Mittwoch bekannt gewordenen Antwort der Regierung auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion hervor. Die Bundesregierung kündigte eine Neuregelung für das kommende Jahr an.

Die Höhe der üblichen Unterstützung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sei "auf der Grundlage von Kostenschätzungen" festgelegt worden, heißt es in der Antwort auf die parlamentarische Anfrage. Dies entspreche "nicht den Anforderungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts" zur Ermittlung der Hartz-IV-Sätze vom Februar.

Die Karlsruher Richter hatten das Verfahren zur Ermittlung der Sätze als verfassungswidrig verworfen, weil diese ebenfalls geschätzt worden waren. Stattdessen verlangten sie, die Hartz-IV-Sätze mit Hilfe einer transparenten und nachvollziehbaren Methode festzulegen.

Geld für über 121.000 Ausländer


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