Wohnungsbauförderung Zuschüsse für behindertengerechten Wohnungsumbau (--) Wer seine Wohnung behindertengerecht umbauen möchte, kann dafür Mittel des Landes Hessen erhalten. Darauf weist die Wohnungsbauförderungsstelle der Stadt Wetzlar hin. Behinderte Menschen bewohnen vielfach Wohnungen, in denen sie alleine nicht zurecht kommen und auf fremde Hilfe angewiesen sind. Dies beginnt schon auf dem Weg zur Wohnung, vor dem Haus und auch im Haus selbst, wenn Stufen und Schwellen den Weg verbauen. Auch in der Wohnung sind oftmals die Bewegungsflächen zu eng und die Türdurchgänge zu schmal sowie Toiletten und Bäder ohne fremde Hilfe kaum vernünftig durch behinderte Menschen nutzbar. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent der Maßnahmekosten bei einer vom Eigentümer oder einem seiner Angehörigen genutzten Wohnung. Förderungsfähig sind bereits Kosten ab 1.000 Euro, höchstens jedoch 25.000 Euro. Anmeldeformulare für das Förderprogramm und nähere Informationen sind bei der Wohnungsbauförderungsstelle der Stadt Wetzlar (06441/99-6340) im Neuen Rathaus erhältlich.
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