Einen umfangreichen Bericht über die soziale Ausgrenzung von Flüchtlingen in sieben europäischen Staaten hat der Jesuiten-Flüchtlingsdienst Europa heute in Brüssel vorgestellt. Behandelt wird die Situation in Belgien, Deutschland, Großbritannien, Italien, Malta, Portugal und Rumänien. Die Rechtslage ist in den einzelnen Staaten unterschiedlich. Überall jedoch werden Flüchtlinge, vor allem wenn sie nicht abgeschoben werden können, mit staatlichen Maßnahmen an den Rand der Gesellschaft gedrängt. Ihre sozialen Menschenrechte werden zum Teil gezielt verletzt.
Viele Flüchtlinge erhalten in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union kein Aufenthaltsrecht, können aber auch nicht abgeschoben werden, weil die Rückkehr in den Herkunftsstaat unmöglich ist. Diese Menschen befinden sich häufig in einem rechtlichen „Niemandsland“. Immer wieder werden ihnen selbst die grundlegenden staatlichen Hilfen wie Nahrung, Wohnung, Gesundheitsversorgung oder Zugang zum Bildungssystem verweigert.
Dies sind die Ergebnisse von 54 Interviews, die der Jesuiten-Flüchtlingsdienst Europa vor allem mit Betroffenen, aber auch mit Hilfsorganisationen geführt hat. Auch in Deutschland wurden solche Interviews geführt. Pater Martin Stark SJ, der Direktor des Jesuiten-Flüchtlingsdienstes Deutschland, fasst die Ergebnisse wie folgt zusammen: „Besonders Menschen mit einer Duldung und Menschen ohne jeglichen Aufenthaltsstatus sind in Deutschland Opfer gezielter Ausgrenzung. Der Zugang zur medizinischen Versorgung ist ihnen entweder vollständig versperrt oder zumindest stark eingeschränkt. Sie können häufig ihre Kinder nicht in die Schule schicken und sind zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes auf Schwarzarbeit angewiesen.“
Die 167-Seiten umfassende Studie „We Are Dying Silent – Report on Destitute Forced Migrants“ (in englischer Sprache) finden Sie auf der Internetseite www.jrseurope.org.