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Griechenland kein sicheres Asylland

Presseerklärung

3. April 2008

 

„Griechenland kein sicheres Asylland“

Europäischer Flüchtlingsrat fordert Abschiebestopp nach Griechenland

 

In einem offenen Brief an alle 27 EU-Mitgliedsstaaten und die Europäische Kommission fordert der europäische Flüchtlingsrat ECRE, alle Abschiebungen nach Griechenland einzustellen. Griechenland ist kein sicherer Platz für Schutzsuchende.

 

Täglich werden Flüchtlinge aus Deutschland, Schweden, den Niederlanden, Dänemark, Belgien, Großbritannien, Italien etc. nach Griechenland zurückgeschoben, nur aus einem Grunde: Europäische Asylzuständigkeitsbestimmungen – die sogenannte Dublin II-Verordnung – legen fest, dass in der Regel der Staat für die Asylprüfung zuständig ist, über den ein Schutzsuchender in die EU eingereist ist. Der geographische Zufall, dass Griechenland auf dem Fluchtweg vieler Flüchtlinge aus dem Irak, Afghanistan und Somalia liegt, weist diesem Land eine überproportionale Verantwortung für die Flüchtlingsaufnahme zu.

 

Dies ist unfair gegenüber Griechenland, hat aber vor allem verheerende Auswirkungen für die dorthin überstellten Flüchtlinge. Eine Zurückschiebung nach Griechenland bedeutet Obdachlosigkeit, Schutz- und Rechtlosigkeit für Asylsuchende.

 

PRO ASYL hat bereits am 21. Februar 2008 eine Petition an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages gestellt mit dem Ziel, Rücküberstellungen von Asylsuchenden nach Griechenland im Rahmen der EU-Zuständigkeitsverordnung "Dublin II" aussetzen zu lassen.

Das zuständige Bundesinnenministerium setzt bis heute seine rigide Abschiebungspolitik fort.

Für die Aussetzung der Abschiebungen sprechen gravierende Gründe:

·         Griechenland hat die niedrigste Anerkennungsquote in der gesamten Europäischen Union. Keinem einzigen irakischen Asylsuchenden wurde im Jahr 2007 in der ersten Instanz Schutz gewährt. Deutschland weist im gleichen Zeitraum bei dieser Flüchtlingsgruppe eine Schutzquote von 74,5 Prozent auf (Schutzquote beinhaltet alle positiven Statusentscheidungen).

·         Asylsuchende werden nach ihrer Abschiebung aus Deutschland und anderen europäischen Staaten in Griechenland ohne Rechtsgrundlage inhaftiert. PRO ASYL hat mehrere Fälle dokumentiert, in denen nach der Rücküberstellung nach Griechenland eine sofortige Inhaftierung des Asylsuchenden erfolgte.

·         Werden die Asylsuchenden aus der Haft entlassen, droht ihnen die Obdachlosigkeit. Griechenland hat nicht annährend genügend Unterbringungsplätze. Das griechische Aufnahmesystem stellt aktuell nur knapp 750 Unterkunftsplätze im ganzen Land bereit, aber über 2000 Haftplätze für Flüchtlinge und Migranten.

·         Das nach seiner Einwohnerzahl sieben mal kleinere Griechenland hat im Jahr 2007 mehr Asylsuchende (25.113) registriert als Deutschland (19.164). Dies zeigt, dass Europa dringend einen völlig anderen Solidaritätsmechanismus braucht.

 

gez. Karl Kopp

Europareferent von PRO ASYL

Vorstandsmitglied von ECRE

 

Hintergrundinformationen zur Dublin II-Verordnung ( in der Broschüre „Flüchtlinge im Verschiebebahnhof EU“) und zu Menschenrechtsverletzungen in Griechenland (u.a. in der Broschüre „The truth may be bitter, but it must be told“) finden Sie auf der Homepage von PRO ASYL www.proasyl.de.

 

 

 

 

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Telefon: 069/23 06 88

internet: http://www.proasyl.de

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e-mail: proasyl@proasyl.de

 

 

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