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Feindbild Islam
Wikipedia: Die (arabisch ‏تقية‎, DMG taqīya, "Furcht, Vorsicht") bezeichnet im Islam die Erlaubnis, bei Zwang oder Gefahr für Leib und Besitz rituelle Pflichten zu missachten und den eigenen Glauben zu verheimlichen.[1]

Die Praxis der schiitischen Taqiyya entwickelte sich im 9./10. Jahrhundert als Reaktion auf die Verfolgung durch die sunnitische Mehrheit.[2]

Der Koran erlaubt in Notsituationen die Verheimlichung oder gar Verleugnung des Glaubens – solange man innerlich am Glauben festhält (Sure 16, Vers 106), die vordergründige Freundschaft mit Feinden des Islams (Sure 3, Vers 28) und den Genuss verbotener Speisen (Sure 6, Vers 119). Die Koranverse, die Taqiyya erlauben, werden von der Tafsir-Wissenschaft in Verbindung gebracht mit dem Fall des Ammār b. Yāsir, der gezwungen worden war, Götter zu verehren.

Überliefert wurde der Fall zweier muslimischer Gefangener des "falschen Propheten" Musailima, von denen einer den Märtyrertod wählte, der andere aber sein Leben rettete, indem er vorgab, dem Gegenpropheten zu huldigen. Der Prophet Mohammed soll bei der Nachricht des Todes erklärt haben:

"Der Getötete ist dahingegangen in seiner Gerechtigkeit und seiner Glaubensgewissheit und hat seine Herrlichkeit erlangt; Heil ihm! Dem andern aber hat Gott eine Erleichterung gewährt, keine Züchtigung soll ihn treffen."

– R. Strothmann: Handwörterbuch des Islam[1]

Da für die Ausübung der Taqiyya das Element der Furcht vor massiver Verfolgung maßgeblich ist, konnte sie, wie das ebenfalls ursprünglich in der schiitischen Tradition begründete Märtyrertum, lange Zeit in der vorherrschenden orthodoxen Sunna nicht in gleicher Weise Fuß fassen. Allerdings kommt die Taqiyya im Sunnismus gleichermaßen vor und ist keine konfessionell bestimmte Eigenart.[3]
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