Bereits vor der hessischen Landtagswahl hat der CCC beim hessischen Staatsgerichtshof eine einstweilige Anordnung gegen den Einsatz von Wahlcomputern beantragt. In sieben Wahlkreisen waren rund 100.000 Stimmberechtigte zur Wahl an die Tasten gebeten worden. Die Rechner zählen das Ergebnis in Sekundenschnelle aus.