Recht auf Bildung – auch „illegale“ Kinder sollen zur Schule gehen dürfen Kinder, die über keine Aufenthaltserlaubnis verfügen und zur Schule gehen, laufen in manchen Bundesländern Gefahr, gemeldet zu werden - so auch in Hessen. Hier werden Schulleitern sogar Disziplinarmaßnahmen angedroht, wenn den Aufenthaltsstatus ausländischer Kinder nicht überprüfen und melden. Damit ist der Schulbesuch für „illegale“ Kinder in Hessen unmöglich. Die 18jährige Hülya hat dadurch vier Jahre ihres Lebens verloren. Das Mädchen lebte in Hessen versteckt und ohne Kontakt zur Außenwelt. Den Liberalen in Hessen ist diese Regelung schon lange ein Dorn im Auge. Die neue Kultusministerin fordert nun, „illegalen“ Kindern den Weg in die Schule zu öffnen und den Erlass von 2005 zurückzunehmen.
Ein Leben im Schatten Anna G. kommt aus Bolivien und lebt seit 5 Jahren in Frankfurt - illegal. Sie ist eine von geschätzt 20 -50 000 Menschen allein in Frankfurt, die ohne Papiere, ohne Aufenthaltsgenehmigung in der Masse untertauchen. Wie aber sieht so ein Leben aus? Ein Leben, in dem man nicht auffallen darf? Keine rote Ampel überqueren, nicht schwarz fahren, nicht Krankenversichern, kein Konto einrichten, weil man sich dann ausweisen müsste. „Illegale“ leben in ständiger Angst, entdeckt zu werden. Denn im Unterschied zu anderen EU-Ländern wird in Deutschland Illegalität als Straftat verfolgt.